Möchte hier ein paar Zeilen aus einer Vorlesungsunterlage mit euch teilen:
Die
Alpungsprämie im
ÖPUL ist die wohl wichtigste Förderung für die Alpwirtschaft in Österreich und soll folgende Ziele verfolgen:
(1) Offenhaltung der Kulturlandschaft und Bewahrung der Almflächen vor Verwaldung oder Zuwachsen mit strauchartiger Vegetation
(2) Erhaltung der Almflächen im Sinne der Kulturlandschaftserhaltung und des Tourismus
(3) Erhaltung der pflanzlichen und tierischen Biodiversität auf Almflächen, die meist durch die extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung entstanden sind
Auszug aus den Förderungsvoraussetzungen für die Alpungsprämie im ÖPUL:
- Viehbesatz: maximal 0,67 RGVE/ha Almfutterfläche
(Viehbesatz = gealpte RGVE multipliziert mit 0,3/ha Futterfläche)
(RGVE = rauhfutterverzerrende Großvieheinheit - im Normalfall eine Kuh mit 500kg)
- Die natürliche Futtergrundlage der Alm muss für die aufgetriebenen RGVE ausreichend sein - zulässig: Ausgleichsfütterung (z.B. Heu)
- Verzicht auf die Verfütterung von almfremder Silage und von almfremdem Grünfutter
- Verzicht auf Ausbringung von almfremder Gülle und von almfremder Jauche
- Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme der in der Bioverordnung erlaubten (VO (EWG) Nr.
2092/91)
- Alpungsprämie: Prämiengewährung für maximal 1 RGVE/ha Almfutterfläche